Gebäudeenergieberatung Philipp Nebeling

Wärmepumpe, Heizungstausch & Heizlastberechnung

Die richtige Heizung in der richtigen Größe: mit raumweiser Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und neutraler Begleitung vom Energieberater und Schornsteinfegermeister.

Die neue Heizung richtig planen

Eine neue Heizung ist eine Entscheidung für viele Jahre. Damit sie effizient arbeitet und zum Gebäude passt, sollten Leistung, Gebäudezustand und geplante Sanierungen zusammen betrachtet werden. Genau dabei unterstütze ich Sie – neutral und fachkundig.

Als Schornsteinfegermeister kenne ich Heizungsanlagen und Abgasanlagen aus der Praxis. Diese Erfahrung fließt direkt in meine Beratung ein.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was gilt beim Heizungstausch?

Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Beim Heizungstausch im Bestand sind Sie freier: Neben Wärmepumpe, Fernwärme oder Hybridheizung bleiben auch neue Gas- und Ölheizungen erlaubt. Für neue fossile Heizungen gilt aber ab 2029 eine steigende Pflicht zu klimafreundlichen Brennstoffen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Das sollten Sie bei den Betriebskosten über die Lebensdauer der Heizung im Blick haben.

Eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung schafft eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes. Die Gebäudeheizlastberechnung hilft bei der Dimensionierung der neuen Heizungsanlage.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.

Tipp vom Schornsteinfegermeister: Erst testen, dann tauschen

Bei meinen Terminen sehe ich viele Heizungen, die seit dem Einbau mit den Werkseinstellungen laufen. Mit ein paar Handgriffen finden Sie selbst heraus, wie viel Ihr Haus wirklich braucht:

  • Vorlauf schrittweise senken: so weit, wie alle Räume noch warm werden – der Praxistest im Wärmepumpen-Check zeigt, wie es geht.
  • Heizzeiten an den Alltag anpassen: Wer tagsüber außer Haus ist, braucht keine volle Heizleistung.
  • Heizkörper freiräumen und entlüften: Vorhänge, Möbel oder Luft im Heizkörper kosten Leistung.
  • Leitungen im Keller dämmen: günstig, schnell gemacht und in unbeheizten Räumen ohnehin vorgeschrieben.

Wärmepumpen im Bestand – ist mein Gebäude geeignet?

Eine Wärmepumpe funktioniert nicht nur im Neubau. Auch viele ältere, unsanierte Häuser sind geeignet – entscheidend ist, wie viel Wärme das Gebäude tatsächlich braucht und mit welcher Vorlauftemperatur die Räume warm werden. Darauf schaue ich bei der Beratung:

  • Heizlast: Wie viel Wärmeleistung braucht Ihr Haus am kältesten Tag?
  • Gebäudehülle: Dach, Fassade, Fenster und Keller – wo geht die meiste Wärme verloren?
  • Heizflächen und Vorlauftemperatur: Reichen die vorhandenen Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur aus, oder sollten einzelne getauscht werden?
  • Bestehende Heizung: Wie alt ist sie, wie dringend ist der Tausch, was lässt sich weiter nutzen?
  • Sanierungsmaßnahmen: Welche Maßnahmen sollten vorher oder gleichzeitig erfolgen?
  • Photovoltaik: Lässt sich die Wärmepumpe sinnvoll mit eigenem Solarstrom kombinieren?
  • Typische Planungsfehler vermeiden: zu groß ausgelegte Geräte, zu hohe Vorlauftemperaturen, fehlender hydraulischer Abgleich.
Ist Ihr Haus geeignet? Machen Sie den Wärmepumpen-Check.

Mit Ihrem Jahresverbrauch und der Wohnfläche schätzen Sie in einer Minute selbst ein, ob Ihr Haus für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe infrage kommt – mit Rechenbeispiel aus der Praxis.

Zum Wärmepumpen-Check

Ein Beispiel aus der Praxis: In einer Doppelhaushälfte in Bensberg wurde die Gastherme durch eine Wärmepumpe ersetzt – mit 55 % Zuschuss und der Rückmeldung „Im Winter wird es so warm wie vorher“. Zur Referenz →

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Die raumweise Gebäudeheizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt, wie viel Wärme Ihr Gebäude tatsächlich braucht. Sie ist die Grundlage für die richtige Dimensionierung – besonders bei einer Wärmepumpe, die bei zu großer oder zu kleiner Auslegung unwirtschaftlich arbeitet.

  • Richtige Leistung statt Schätzung nach Faustformel
  • Grundlage für die Auslegung von Wärmeerzeuger und Heizflächen
  • Wichtiger Baustein für eine effiziente und förderfähige Umsetzung

Begleitung beim Heizungstausch

  • Bestandsaufnahme von Gebäude und vorhandener Heizung
  • Einordnung, welche Heizungsart für Ihr Gebäude infrage kommt
  • Abstimmung mit weiteren geplanten Maßnahmen, z. B. aus Ihrem Sanierungsfahrplan
  • Vorbereitung der technischen Unterlagen für die Förderung und Begleitung bei Ihrer Antragstellung
  • Prüfung von Nachweisen und Rechnungen auf die technischen Mindestanforderungen

Ablauf und Ergebnisse auf einen Blick →

Weitere Einzelmaßnahmen

Neben dem Heizungstausch begleite ich auch Fenstertausch, Dachsanierung und Fassadenertüchtigung – mit Baubesichtigung vor Ort.

Förderung

Für den Heizungstausch und für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es Förderprogramme des Bundes. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig – ich kläre mit Ihnen den aktuellen Stand.

KfW – Bestehende Immobilie · BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Häufige Fragen zur Wärmepumpe

Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet?

Als erste Faustformel gilt: Liegt der reine Heizwärmeverbrauch Ihres Hauses unter etwa 150 kWh pro m² Wohnfläche und Jahr, kann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in der Regel effizient betrieben werden. Liegt er darüber, sollte das Gebäude vorher thermisch saniert werden. Verlässlich klärt das eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Fußbodenheizung?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Heizkörper Ihre Räume mit einer niedrigen Vorlauftemperatur ausreichend erwärmen. Oft reicht es, einzelne Heizkörper zu tauschen. Das lässt sich mit der Heizlastberechnung prüfen.

Warum ist eine Heizlastberechnung so wichtig?

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt, wie viel Wärme Ihr Haus tatsächlich braucht. Eine zu groß oder zu klein ausgelegte Wärmepumpe arbeitet unwirtschaftlich – die Berechnung ist deshalb die Grundlage für die richtige Dimensionierung von Wärmepumpe und Heizflächen.

Darf ich noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und beim Heizungstausch im Bestand sind neue Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt. Sie müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Das kann die Betriebskosten über die Jahre erhöhen. Stand: Oktober 2026, maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.

Für Sie vor Ort

Ich berate Sie in Bensberg, Refrath und ganz Bergisch Gladbach, im Bergischen Land und in Köln – direkt bei Ihnen vor Ort. Auf Anfrage komme ich gerne auch in weitere Orte.

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